Womöglich haben Sie in den letzten Jahren die Diskussion um die sogenannte „Button-Lösung“ in deutschen Online-Shops mitbekommen. Diese Pflicht, einen Bestellbutton nur noch mit „kostenpflichtig Bestellen“ zu kennzeichnen, war ein erster Schritt zur Umsetzung dieser Richtlinie in der deutschen Rechtsprechung.
Spätestens mit 13. Juni 2014 sind alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Richtlinie in den jeweiligen Gesetzen umzusetzen. Dadurch ergeben sich für Sie als Betreiber eines Online-Shops allerdings viele weitere Anpassungspflichten als nur die Beschriftung eines Buttons.
Konkret betroffen sind von der Regelung unter anderem die Informations- und Auszeichnungspflichten für Unternehmens- und Produktinfos im Webshop, das Widerrufsrecht oder eben der besagte Bestellbutton.
Es gibt allerdings auch gute Nachrichten. Die WKO hat rechtzeitig den Handlungsbedarf erkannt und hält Seminare für uns Unternehmensberater, um mit der Richtlinie vertraut zu werden. Somit können wir Ihnen helfen, nicht im Paragraphendschungel unterzugehen und Ihren Webshop rechtzeitig umzustellen.
Da wir bei FALKEmedia die umfassende Betreuung und Beratung unserer Kunden als oberstes Ziel haben, haben wir uns um die Aufnahme in diese Beratergruppe bemüht, um Ihnen Informationen und Hilfestellung aus erster Hand zu bieten.
TIPP: Einige Fachgruppen der WKO bieten Förderungen für diese Beratung bis Ende des Jahres an. Welche genau ist noch in Verhandlung, wird aber in den nächsten Wochen bekanntgegeben.
Senden Sie uns jetzt ein E-Mail mit dem Betreff „Verbraucherrechterichtlinie“, damit wir Sie kostenlos auf dem Laufenden halten und Sie über mögliche Förderungen informieren können.