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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma FALKEmedia GmbH, 3340 Waidhofen an der Ybbs

Stand vom 1. Mai 2016

I. Geltung, Vertragsabschluss

1.    Die FALKEmedia GmbH (im Folgenden „FALKEmedia“) erbringt ihre Leistungen, Lieferungen, Verkäufe und Serviceleistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen FALKEmedia und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

2.    Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von FALKEmedia schriftlich bestätigt werden.

3.    Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht FALKEmedia ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch FALKEmedia bedarf es nicht.

4.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

5.    Die Angebote von FALKEmedia sind, wenn nichts Anderes vereinbart wurde, freibleibend und unverbindlich.

II. Konzept- und Ideenschutz

1.    Hat der potentielle Kunde FALKEmedia vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt FALKEmedia dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

1.1  Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch FALKEmedia treten der potentielle Kunde und FALKEmedia in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

1.2  Der potentielle Kunde anerkennt, dass FALKEmedia bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

1.3  Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von FALKEmedia ist dem potentiellen Kunden schon aufgrund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

1.4  Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

1.5  Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von FALKEmedia im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

1.6  Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von FALKEmedia Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies FALKEmedia binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

1.7  Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass FALKEmedia dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass FALKEmedia dabei verdienstlich wurde. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei FALKEmedia ein.

III. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

1.    Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Auftrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch FALKEmedia, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch FALKEmedia. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit für FALKEmedia.

2.    Alle Leistungen von FALKEmedia (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm freizugeben.

3.    Insbesondere die Druckfreigabe erfolgt ausschließlich und ausdrücklich durch den Kunden. FALKEmedia ist nach der Freigabe von jeglicher Haftung aus Fehlern in der Druckvorlage befreit. Gleiches gilt, wenn der Kunde ausdrücklich auf die Sichtung des Letztentwurfes verzichtet.

4.    Die Farbwiedergabe auf Bildschirmen oder eigenen Ausdrucken sowohl von FALKEmedia als auch vom Kunden unterscheidet sich von der auf professionellen Druckprodukten. Sofern von Kundenseite Verbindlichkeiten in der Farbwiedergabe gefordert sind, müssen diese ausdrücklich im Auftrag festgehalten werden.

5.    Der Kunde wird FALKEmedia zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von FALKEmedia wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

6.    Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. FALKEmedia haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird FALKEmedia wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde FALKEmedia schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, FALKEmedia bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt FALKEmedia hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

IV. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

1.    FALKEmedia ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

2.    Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. FALKEmedia wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

3.    Soweit FALKEmedia notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von FALKEmedia.

4.    In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Auftrages oder Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

5.    Sofern FALKEmedia auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande.

6.    FALKEmedia ist nur für von ihr selbst erbrachte Dienstleistungen verantwortlich.

V. Social Media Kanäle

1.    FALKEmedia weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von FALKEmedia nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen.

2.    FALKEmedia arbeitet auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen.

3.    FALKEmedia beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann FALKEmedia aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

VI. Software- und Webentwicklung, Wartung und Support

1.    Grundlage für die Erstellung und/oder Einrichtung von Software und/oder individuellen Entwicklungen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die FALKEmedia gegen Kostenberechnung aufgrund der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Kunde zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

2.    Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Kunden. Lässt der Kunde den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Kunden (z.B. öffentlich erreichbare Website) gilt die Software jedenfalls als abgenommen.
Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Kunden ausreichend dokumentiert an FALKEmedia zu melden, die um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.

3.    Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Kunde mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Software.

4.    Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich bzw. nicht mit einem für beide Seiten vertretbaren Aufwand ausführbar ist, ist FALKEmedia verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann FALKEmedia die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, ist FALKEmedia berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von FALKEmedia angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Kunden zu ersetzen.

5.    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine barrierefreie Ausgestaltung von Programmen (z.B. Websites) iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/individuell vom Kunden angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Kunden die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzt durchzuführen.

6.    Die Inbetriebnahme auf der mit dem Kunden gewählten Infrastruktur gilt als Lieferung der Leistung an den Kunden.

7.    FALKEmedia gewährleistet, dass die Software die in der dazugehörigen Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern die Software auf dem im Vertrag beschriebenen Betriebssystem bzw. der vorliegenden Serverkonfiguration zum Zeitpunkt der Lieferung genutzt wird.

8.    FALKEmedia ist berechtigt, die zur Erfüllung der Leistungsbeschreibung verwendeten Programme oder Programmteile (insbesondere Plugins von Dritten) nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung im Echtbetrieb zu erwarten ist.

9.    Voraussetzung für etwaige Fehlerbeseitigung ist, dass

10.  *) der Kunde den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese für FALKEmedia bestimmbar ist; *) der Kunde FALKEmedia alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt; *) der Kunde oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Software oder Betriebssystem- bzw. Serverkonfigurationen vorgenommen hat;

11.  Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von FALKEmedia gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

12.  Ferner übernimmt FALKEmedia keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

13.  Die Durchführung von Fehlerbehebung, Wartung und Support durch FALKEmedia erfolgt, soweit nichts Anderes vereinbart wurde, in den Geschäftsräumen von FALKEmedia innerhalb der normalen Arbeitszeit von FALKEmedia. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Kunden eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. FALKEmedia ist berechtigt, hierfür auch Dritte heranzuziehen.

VII. Termine

1.    Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von FALKEmedia schriftlich zu bestätigen.

2.    Verzögert sich die Lieferung/Leistung von FALKEmedia aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse wie der Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Lieferanten, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und FALKEmedia berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.    Befindet sich FALKEmedia in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er FALKEmedia schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4.    Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Kunde jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

VIII. Vorzeitige Auflösung

1.    FALKEmedia ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn *) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; *) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. *) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von FALKEmedia weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von FALKEmedia eine taugliche Sicherheit leistet;

2.    Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn FALKEmedia fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

IX. Honorar, Zahlung, Eigentumsvorbehalt

1.    Wenn nichts Anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von FALKEmedia für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. FALKEmedia ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen, bzw. Zwischenabrechnungen und/oder Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

2.    Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat FALKEmedia für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

3.    Alle Leistungen von FALKEmedia, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle FALKEmedia erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

4.    Kostenvoranschläge von FALKEmedia sind – wenn nicht anders vereinbart – unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von FALKEmedia schriftlich veranschlagten wesentlich übersteigen, wird FALKEmedia den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine geringe Kostenüberschreitung ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Kunden von vornherein als genehmigt.

5.    Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von FALKEmedia – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er FALKEmedia die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von FALKEmedia begründet ist, hat der Kunde FALKEmedia darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist FALKEmedia bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von FALKEmedia, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich FALKEmedia zurückzustellen.

6.    Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von FALKEmedia gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von FALKEmedia.

7.    Bei Zahlungsverzug des Kunden ist FALKEmedia berechtigt, von diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 10% über Basiszinssatz jährlich zu verlangen, sofern FALKEmedia nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, FALKEmedia die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

8.    Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann FALKEmedia sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.    Weiters ist FALKEmedia nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

10.  Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich FALKEmedia für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

11.  Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von FALKEmedia aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von FALKEmedia schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

12.  Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.

X. Eigentumsrecht und Urheberrecht

1.    Alle Leistungen von FALKEmedia, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von FALKEmedia und können von FALKEmedia jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von FALKEmedia setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von FALKEmedia dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von FALKEmedia, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

2.    Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von FALKEmedia, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von FALKEmedia und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

3.    Für die Nutzung von Leistungen von FALKEmedia, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von FALKEmedia erforderlich. Dafür steht FALKEmedia und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

4.    Für die Nutzung von Leistungen von FALKEmedia bzw. von Werbemitteln, für die FALKEmedia konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von FALKEmedia notwendig und steht FALKEmedia eine angemessene Vergütung zu.

5.    Der Kunde haftet FALKEmedia für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

6.    Alle dem Kunden von FALKEmedia überlassenen Unterlagen dürfen weder vervielfältigt, noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.

XI. Kennzeichnung

1.    FALKEmedia ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf FALKEmedia und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

2.    FALKEmedia ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

XII. Gewährleistung

1.    Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch FALKEmedia, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

2.    Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch FALKEmedia zu. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. FALKEmedia wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde FALKEmedia alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. FALKEmedia ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für FALKEmedia mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

3.    Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber FALKEmedia gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

4.    Sofern FALKEmedia die Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt bzw. erbracht hat und in diesem Zusammenhang Gewährleistungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt FALKEmedia diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

5.    Für von FALKEmedia entwickelte oder eingerichtete Software, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch FALKEmedia.

6.    Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme durch FALKEmedia ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

XIII. Haftung und Produkthaftung

1.    In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von FALKEmedia und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer, sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) oder beigezogenen Dritten für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Datenverlust, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von FALKEmedia ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

2.    Jegliche Haftung von FALKEmedia für Ansprüche, die auf Grund der von FALKEmedia erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn FALKEmedia ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet FALKEmedia nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat FALKEmedia diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

3.    Es obliegt auch dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. FALKEmedia ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. FALKEmedia haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

4.    Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von FALKEmedia. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

5.    Sofern FALKEmedia die Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt bzw. erbracht hat und in diesem Zusammenhang Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt FALKEmedia diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

XIV. Datenschutz

1.    Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

2.    Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

3.    FALKEmedia ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die gespeicherten Daten, Informationen sowie Passwörter und Log-Ins des Kunden gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. FALKEmedia ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten und Informationen zu verschaffen.

4.    FALKEmedia ist nicht verpflichtet, die Zulässigkeit der vom Kunden in Auftrag gegebenen Datenverarbeitungen im Sinne datenschutzrechtlicher Vorschriften zu prüfen. Die Zulässigkeit der Überlassung von personenbezogenen Daten an FALKEmedia, sowie der Verarbeitung solcher Daten durch FALKEmedia ist vom Kunden sicher zu stellen.

XV. Anzuwendendes Recht

1.    Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen FALKEmedia und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

XVI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1.    Erfüllungsort ist der Sitz von FALKEmedia in Waidhofen an der Ybbs. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald FALKEmedia die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

2.    Als Gerichtsstand für alle sich zwischen FALKEmedia und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von FALKEmedia in Waidhofen an der Ybbs sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist FALKEmedia berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

3.    Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

 

 

 

Internet-Service-Vertragsbedingungen der Firma FALKEmedia GmbH, 3340 Waidhofen an der Ybbs

Stand vom 1. Mai 2016

I. Geltung, Vertragsabschluss

  1. Die FALKEmedia GmbH (im Folgenden „FALKEmedia“) erbringt ihre Dienstleistungen im Internet-Service-Bereich ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Vertragsbedingungen. Diese werden durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von FALKEmedia ergänzt.
  2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von FALKEmedia schriftlich bestätigt werden.

II. Inhalte

FALKEmedia übt keine Kontrolle über die Inhalte des Kunden aus. Die Dateien des Kunden dürfen jedoch keinen erotischen, pornografischen, sittenwidrigen, rechts- oder linksradikalen oder in sonstiger Weise gegen österreichisches oder internationales Recht verstoßenden Inhalt enthalten. Der Server darf durch die Dateien, Skripte und Anwendungen des Kunden nicht überlastet werden. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, Skripte oder Programme laufen zu lassen, die bei hohen Zugriffszahlen den Server überlasten können, z.B. Bannertausch, frei zugängliche Besucherzähler, Chatsysteme o.ä. Bei Verstoß gegen diesen Punkt können die entsprechenden Seiten sofort gesperrt werden.

III. Störungen

FALKEmedia arbeitet eng mit den Betreibern der verwendeten Server zusammen. Diese werden ständig gewartet und die Anbindung des Servers an das Internet überprüft. Die ständige Verfügbarkeit sowie die fehlerfreie Funktion kann aus technischen Gründen nicht zugesichert werden. FALKEmedia überwacht mit seinen Partnern die Funktionstüchtigkeit des Servers und seine Verbindung zum Internet und bemüht sich, auftretende Fehler, Unterbrechungen oder Störungen umgehend zu beheben. Die Nutzung des Servers und der darauf befindlichen Software erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. FALKEmedia übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder Übertragung seiner Dateien im Internet entstehen. FALKEmedia übernimmt auch keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe, es sei denn, FALKEmedia können Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Alle Ansprüche des Kunden sind auf den Auftragswert des Webhostings im laufenden Quartal beschränkt.

IV. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Auftrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch FALKEmedia. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch FALKEmedia.
  2. Der Kunde wird FALKEmedia zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von FALKEmedia wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

V. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

  1. FALKEmedia erbringt die angebotenen Internet-Serviceleistungen in Zusammenarbeit mit Dienstleistern mit Serverstandorten in Europa.
  2. FALKEmedia ist nur für von ihr selbst erbrachte Dienstleistungen verantwortlich.

VI. Auflösung

  1. Der Vertrag ist unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres ohne Angabe von Gründen von jeder Vertragspartei kündbar. Eine Erhöhung der Preise berechtigt den Kunden zur sofortigen Kündigung seiner Verträge unter Einhaltung einer Einspruchsfrist von 30 Tagen ab Wirksamkeit der Preiserhöhung.
  2. Eventuell zu viel bezahlte Webhosting-Beträge werden dem Kunden im Falle einer Kündigung zurückerstattet.
  3. Bereits im Voraus bezahlte Domaingebühren werden bei einer Vertragskündigung nicht zurückerstattet.
  4. Im Falle der Vertragsauflösung hat FALKEmedia das Recht, sämtliche Daten des Kunden nach Ablauf von 1 Woche nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu löschen.
  5. Domaininhaber ist der Kunde bzw. der bei Vertragsabschluss angegebene Inhaber. Die Domain wird auf Wunsch des Kunden bzw. bei einer Kündigung zum Transfer freigegeben, so dass ein neuer Anbieter diese transferieren kann.

VII. Honorar, Zahlung, Eigentumsvorbehalt

  1. Die Berechnung der fälligen Gebühr erfolgt ab dem Tag, an dem der Dienst eingerichtet wird. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus. Bedingt durch Abhängigkeiten von Netzbetreibern können sich die Preise jederzeit ändern. Preiserhöhungen werden nach einer Frist von 1 Monat nach Benachrichtigung für alle Kunden wirksam. Ist eine Rechnung acht Wochen nach Fälligkeit noch nicht bezahlt, ist FALKEmedia berechtigt, den Abruf der Domains des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren. FALKEmedia ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen, bzw. Zwischenabrechnungen und/oder Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
  2. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
  3. Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.
  4. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich FALKEmedia für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

VIII. Haftung und Produkthaftung

Der Kunde verpflichtet sich zur Übernahme aller Haftungsansprüche und Schäden, die wegen der Bereitstellung der Dateien des Kunden oder durch die Nutzung des Servers oder der Software durch den Kunden von Dritten gegen FALKEmedia oder den Netzbetreiber, an dem der Server angeschlossen ist, geltend gemacht werden. Der Kunde hat FALKEmedia schad- und klaglos zu halten bzw. zu stellen. Sollte von einem Dritten wegen der Dateien des Kunden Anspruch auf Unterlassung gegen FALKEmedia erhoben werden, ist FALKEmedia berechtigt, den Zugriff auf die Dateien so lange zu sperren, bis der Kunde diesen Anspruch zweifelsfrei abgewendet hat. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von FALKEmedia und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer, sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) oder beigezogenen Dritten für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Datenverlust, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von FALKEmedia ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

IX. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen FALKEmedia und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von FALKEmedia in Waidhofen an der Ybbs.
  2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen FALKEmedia und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von FALKEmedia in Waidhofen an der Ybbs sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist FALKEmedia berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.